Mit Dachaufsetzer ins Gerätenhaus

Früher wurden für einen Feuerwehreinsatz die Feuerwehrsirenen, für jeden hörbar im gesamten Gemeindegebiet, ausgelöst. Bei einer Einsatzzahl von zuletzt ca.150 Einsätzen im Jahr 2005, wären das im Durchschnitt 0,4 Sirenenalarme jeden Tag gewesen. Durch den Sirenenalarm wussten viele Bürger, dass jetzt freiwillige Feuerwehrleute von Zuhause ins Feuerwehrgerätehaus fahren müssen.

Seit der Einführung der "stillen Alarmierung" durch Funkmeldeempfänger, bekommt die Bevölkerung den Alarm einer Feuerwehr nicht mehr mit.

Deshalb bittet die Feuerwehr Birkenau, den Fahrzeugen, die in der Regel mit einem Dachaufsetzer mit der Aufschrift

"Feuerwehr im Einsatz"

zum Feuerwehrgerätehaus unterwegs sind, möglichst freie Bahn zu schaffen.

Bereits nach der Alarmierung können die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Der Dachaufsetzer berechtigt jedoch nach der Straßenverkehrsordnung nicht dazu das Wegerecht (andere Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen) in Anspruch zu nehmen. Es ist aber im Interesse aller Bürger, dass die Einsatzstelle von der Feuerwehr möglichst schnell erreicht wird, um Menschenleben zu retten, Brände zu löschen oder andere Gefahren für Menschen, Tiere oder auch der Umwelt möglichst schnell zu beseitigen. Sollten Sie in ihrem Rückspiegel ein Privatfahrzeug mit einem Dachaufsetzer erkennen, so ermöglichen Sie ihm, Sie gefahrlos zu überholen.

Dabei sind sich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Birkenau ihrer Verantwortung durchaus bewusst und hoffen in Anbetracht des Sachverhaltes, auf das Verständnis bei den Bürgern der Großgemeinde Birkenau.

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